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gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.08.2022
Mitglieder, die ihren Kanzleisitz außerhalb des Bezirks des Landgerichts Bonn verlegen, bleiben ordentliches Mitglied des Vereins bis zur
fristgemäßen Kündigung.
Durch die Zahlung der Umlagen wird keine Anwartschaft auf eine spätere Leistung begründet.
Organe des Vereins sind:
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